Meine Rente – Einfach erklärt!
Meine Rente – Einfach erklärt!
Factsheet: Meine Rente – Einfach erklärt!
Autor: Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit
Sprache: Deutsch
Die Altersrente
Die Altersrente
Die Altersrente wird (auf Antrag) ab einem Alter von 65 Jahren gewährt, vorausgesetzt, es wurde eine Versicherungszeit von 10 Jahren (120 Monaten) erfüllt. Die Versicherungszeiten können sich aus Pflichtbeitragszeiten, freiwillig fortgesetzten oder rückwirkenden Zeiten zusammensetzen.
Es gibt zwei Arten der vorzeitigen Altersrente:
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Ab 60 Jahren, wenn der Versicherte 40 Jahre Versicherungszeiten (480 Monate) angesammelt hat, davon mindestens 10 Jahre Pflichtversicherungszeiten.
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Ab 57 Jahren, wenn der Versicherte 40 Jahre Pflichtversicherungszeiten angesammelt hat.
Die Berechnung der Rente
Die Berechnung der Rente
Im Allgemeinen kann ein Altersvorsorgesystem in drei Säulen strukturiert werden: die Altersrente (erste Säule), Zusatzrenten (zweite Säule) und Altersvorsorgeprodukte (dritte Säule).
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Zusatzrenten (zweite Säule): Viele Arbeitgeber bieten betriebliche Rentensysteme an, bei denen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge leisten. Diese Systeme bieten somit eine zusätzliche Altersvorsorge und profitieren häufig von steuerlichen Vorteilen.
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Altersvorsorgeprodukte (dritte Säule): Hierbei handelt es sich um eine privat abgeschlossene Versicherung. Bei Eintritt des Versicherungsfalls können Sie sich für eine Einmalzahlung und/oder monatliche Zahlungen entscheiden
Allgemeines Rentensystem und Sondersystem
Allgemeines Rentensystem und Sondersystem
Nach einer Versicherungszeit von mindestens 10 Jahren Erwerbstätigkeit besteht ein Anspruch auf eine Altersrente.
Zur Sicherung der Rentenansprüche werden monatlich 24 % des Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt.
Die Beiträge in Höhe von 24 % werden wie folgt getragen:
- Arbeitnehmer entrichten 8 %, der Arbeitgeber 8 % und der Staat übernimmt ebenfalls 8 %.
- Selbstständige tragen 16 % und der Staat 8 %.
- Im öffentlichen Dienst werden 8 % der Beiträge durch die Beschäftigten gezahlt, die restlichen Anteile werden aus dem Staatsbudget finanziert.
Im allgemeinen Rentensystem sind die Beiträge bei einem Einkommen auf das Fünffache des Mindestlohns begrenzt; darüber hinausgehende Einkünfte sind nicht beitragspflichtig. Im Sondersystem gibt es keine Begrenzung der Beiträge.
Bedingungen für die Anspruchsberechtigung
Bedingungen für die Anspruchsberechtigung
Um Anspruch auf eine Altersrente zu haben, müssen Sie mindestens 120 Monate (10 Jahre) in Luxemburg, in einem anderen EU-Land oder in einem Drittland, mit dem Luxemburg Vereinbarungen über die Rentenversicherung getroffen hat, eingezahlt haben. Für eine vorzeitige Altersrente müssen Sie 480 Monate (40 Jahre) Versicherungszeiten angesammelt haben.
Kombination mit anderen Einkünften
Kombination mit anderen Einkünften
Rentner, die eine Altersrente beziehen, können weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rente hat. Bei vorzeitigen Altersrenten kann jedoch die Kombination mit Erwerbseinkünften zu einer Kürzung oder zum Wegfall der Rente führen, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden.
Anpassung der Renten
Anpassung der Renten
Die Renten werden jährlich in Abhängigkeit von der tatsächlichen Lohnentwicklung und den Lebenshaltungskosten neu berechnet.