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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Die meldende Organisation "Ministerium für Gesundheit" verpflichtet sich, ihre Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://pensioun.schwätzmat.lu

 

Was ist digitale Barrierefreiheit? 
Jeder sollte in der Lage sein, die auf einer Website oder einer Anwendung enthaltenen Informationen leicht zu nutzen und zu konsultieren, insbesondere Personen mit Behinderungen und/oder diejenigen, die Assistenzsoftware oder spezielle Ausrüstung verwenden (z. B. bei visuellen, auditiven, körperlichen, kognitiven Behinderungen usw.). 

 

Konformitätsstatus 
Diese Website ist teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit dem Allgemeinen Referenzrahmen für die Verbesserung der Webzugänglichkeit (RGAA) Version 4.1, aufgrund der unten aufgeführten Punkte. 

 

Nicht zugängliche Inhalte 
Die nachfolgend genannten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei zugänglich: 

Nichtkonformitäten: 

  • Fehlende Texttranskriptionen von Audiodeskriptionen und/oder Untertitel für einige Videos; 
  • Einige Links haben keine aussagekräftigen Bezeichnungen; 
  • Sprachwechsel werden bei einigen Begriffen nicht angezeigt; 
  • Fehlende Alternativtexte für informativ relevante Bilder. 

Unverhältnismäßige Belastung: 

  • Die auf der Website verfügbaren Office-Dokumente (PDFs) entsprechen möglicherweise nicht der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns jedoch, die seit dem 23. September 2018 veröffentlichten neuen Dokumente konform zu machen. Bei Bedarf können Sie uns kontaktieren, um die Informationen anzufordern; 
  • Einige Videos, die nach dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, haben keine angepassten Texttranskriptionen. Wir bemühen uns, die in den Videos übermittelten Nachrichten in den umliegenden Texten bereitzustellen; 
  • Einige Interface-Komponenten weisen Mängel in der Bedienung durch Assistenztechnologien auf: 
  • In der mobilen Version: Die Schaltflächen zum Öffnen des Menüs und der Filter; 
  • In der Suche: Die Handhabung der Filter. 

Inhalte, die nicht unter das Gesetz vom 28. Mai 2019 fallen: 

  • Die von anderen Behörden zum Download bereitgestellten Dokumente stehen nicht unter unserer Kontrolle; 
  • Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos. 

 

Vorbereitung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit 
Diese Erklärung wurde am 2. Oktober 2024 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und basieren auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1, wie sie von einem Dritten, Idéance, durchgeführt wurde. 

 

Kontrollprozess 
Die im Rahmen des Renow-Referenzrahmens erstellten Websites werden in einer generischen und zentralisierten Architektur entwickelt und folgen den Projektmanagementprozessen unter Beachtung der Renow-Kontrollliste. Um Neutralität zu gewährleisten, ziehen wir regelmäßig Barrierefreiheitsexperten hinzu, um die Konformität der Websites oder neuer Funktionen zu überprüfen. 

Jede Website wird in mehreren Schritten bewertet: 

  • Während der Konzeption der Inhaltsstruktur; 
  • Während der Erstellung von grafischen und funktionalen Layouts; 
  • Kurz vor der Veröffentlichung. 
    Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen wie folgt durchgeführt: 
  • Bei jedem neuen Inhalt überprüft die Redaktion den Zugang zu allen Inhalten, bevor sie veröffentlicht werden; 
  • Jede neue Funktionalität der Website wird vor ihrer Veröffentlichung bewertet. 
    Während der Bewertungen wird die Website mit den gängigsten Screenreadern auf Tablets, Mobilgeräten und PCs getestet. Sie werden auch mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Kompatibilität bis zu zwei Versionen vor der aktuellen Version). 

 

Kompetenzen der Beteiligten
Die Arbeitsabläufe beinhalten die Anwendung der Internet-Richtlinien in den verschiedenen Phasen der Website-Erstellung (Redaktion, Verwaltung, Entwicklung). Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Internet-Richtlinien korrekt anzuwenden. 

 

Feedback und Kontaktinformationen 
Wenn Sie eine Barrierefreiheitseinschränkung feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an: accessibilite@sante.public.lu. Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie die betreffende Seite an. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und im Rahmen des Zumutbaren zu lösen, wird die Online-Korrektur des Barrierefreiheitsmangels bevorzugt. Wenn dies nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format bereitgestellt, wie Sie es wünschen: 

  • Schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail; 
  • Mündlich in einem Gespräch oder per Telefon. 

 

Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften 
Falls Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie auch die Möglichkeit, den Service Information et Presse, die für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über ihr Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann des Großherzogtums Luxemburg zu informieren. 

Diese Erklärung basiert auf dem von der Durchführungsentscheidung (EU) 2018/1523 definierten Modell. Dieses Modell gehört der Europäischen Union und ist unter der Creative Commons Attribution 4.0 International veröffentlicht. 

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