🔸 Geboren zwischen 1940 und 2010
🔸 Eine vorgezogene Altersrente ist zwischen dem 57. und dem 64. Lebensjahr möglich | Beispiele: 57, 60, 63
🔸 Zeiten gemäß Artikel 171 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) bzw. Artikel 3 des Gesetzes vom 3. August 1998. Als Pflichtversicherungszeiten gelten alle Zeiten einer beruflichen Tätigkeit oder gleichgestellte Zeiten, für die Beiträge entrichtet wurden (einschließlich Babyjahre). | Typische Beispiele: 240, 360, 480
🔸 Zeiten gemäß Artikel 172 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) bzw. Artikel 4 des Gesetzes vom 3. August 1998. Diese Zeiten unterscheiden sich von den Pflichtversicherungszeiten dadurch, dass sie nicht auf eigenen Beitragszahlungen beruhen. Sie umfassen insbesondere Studienzeiten, Zeiten der beruflichen Ausbildung sowie Erziehungszeiten. | Beispiele: 0, 36, 72, 108
🔸 Zeiten gemäß den Artikeln 173 und 173bis des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) bzw. den Artikeln 5 und 5bis des Gesetzes vom 3. August 1998. Diese Zeiten umfassen die Weiterversicherung sowie die freiwillige Versicherung. | Beispiele: 0, 24, 48, 120
🔸 Zeiten gemäß Artikel 174 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) bzw. Artikel 6 des Gesetzes vom 3. August 1998. | Beispiele: 0, 24, 48, 120