The Government of the Grand Duchy of Luxembourg

Simulation

Simulator zur Prüfung der Anspruchsberechtigung auf eine vorzeitige Altersrente

Mit diesem Simulator können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente zum gewünschten Eintrittsalter erfüllen.

Er berücksichtigt die neuen Regelungen des Gesetzes vom 19. Dezember 2025*), die in bestimmten Fällen dazu führen können, dass Sie etwas länger arbeiten müssen.

 

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Für die Nutzung des Simulators sind folgende Angaben erforderlich:

  • Ihr Geburtsdatum,
  • die Anzahl der Versicherungsmonate, die Sie bis zum gewünschten Eintrittsalter voraussichtlich erreicht haben.

 

Um Ihre bereits erfassten Zeiten zu überprüfen, können Sie den jährlich von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) übermittelten Versicherungsverlauf einsehen.

 

Ihr Versicherungsverlauf kann folgende Zeiten umfassen:

  • Pflichtversicherungszeiten in Luxemburg oder im Ausland: Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit, Elternurlaub, Arbeitslosengeld, Babyjahre usw.
  • Ergänzende Zeiten (Anrechnungszeiten): Schul- oder Ausbildungszeiten sowie Kindererziehungszeiten in Luxemburg (für ein oder mehrere Kinder unter 6 Jahren) usw.
  • Freiwillige Versicherungszeiten oder nachträglich erworbene Versicherungszeiten.

 

Alle Zeiten müssen in Monaten angegeben werden und dürfen sich nicht überschneiden.

 

Der Simulator richtet sich an:

  • Versicherte im allgemeinen System,
  • Versicherte der Sondersysteme im öffentlichen Dienst.

 

Der Simulator prüft, ob Sie Anspruch auf Folgendes haben:

  • eine vorgezogene Altersrente ab dem 57. Lebensjahr; oder
  • eine vorgezogene Altersrente ab dem 60. Lebensjahr.
Wichtige Hinweise:
  • Die vorgezogene Altersrente ist nicht mit dem Vorruhestand zu verwechseln.
  • Die Bestimmungen zur Verlängerung der Versicherungslaufbahn gelten nicht für vorgezogene Altersrenten im Zusammenhang mit einer Vorruhestandsentschädigung für Schicht- oder Nachtarbeitnehmende sowie im Rahmen der vorgezogenen Anpassungsaltersrente.
  • Der Simulator dient ausschließlich dazu, eine Einschätzung zur möglichen Anspruchsberechtigung für eine vorgezogene Altersrente zu geben. Bei den Berechnungen können nicht alle Aspekte der gesetzlichen Bestimmungen und der Versicherungslaufbahn berücksichtigt werden. Die angezeigten Ergebnisse dienen daher lediglich zur Orientierung und begründen keinen Anspruch gegenüber dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit, der Nationalen Pensionskasse oder einer anderen zuständigen Stelle.

*) Gesetz vom 19. Dezember 2025 zur Änderung des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS), des Arbeitsgesetzbuchs sowie des geänderten Gesetzes vom 3. August 1998 über besondere Pensionsregelungen für Staats- und Gemeindebedienstete sowie für die Bediensteten der Nationalen Eisenbahngesellschaft. Die Bestimmungen zur Verlängerung der Versicherungslaufbahn gelten ab dem 1. Juli 2026.

Hinweise zur Nutzung:
  • Die angezeigten Ergebnisse stellen lediglich eine Einschätzung zur möglichen Anspruchsberechtigung für eine vorgezogene Altersrente dar. Bei den Berechnungen können nicht alle Aspekte der gesetzlichen Bestimmungen und der Versicherungslaufbahn berücksichtigt werden. Die angezeigten Ergebnisse dienen daher lediglich zur Orientierung und begründen keinen Anspruch gegenüber dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit, der Nationalen Pensionskasse oder einer anderen zuständigen Stelle.
  • Wenn Versicherungszeiten in Luxemburg mit anrechenbaren Zeiten aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat mit Sozialversicherungsabkommen zusammengerechnet werden, sind die Gesamtzeiten in die entsprechenden Felder einzutragen (Pflichtversicherungszeiten, ergänzende Zeiten usw.).
  • Gegebenenfalls wird für die Simulation einer vorgezogenen Altersrente ab dem 60. Lebensjahr angenommen, dass zwischen dem 60. Lebensjahr und dem gewünschten Eintrittsalter Versicherungsmonate gemäß den Artikeln 171, 173 und 173bis vorliegen. Zudem wird angenommen, dass sich die angegebenen Versicherungszeiten der einzelnen Kategorien nicht überschneiden.
  • Die Ergebnisse beziehen sich auf Versicherungszeiten gemäß den Artikeln 171 bis 174 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) im allgemeinen System. Für die Sondersysteme gelten stattdessen die Artikel 3 bis 6 des geänderten Gesetzes vom 3. August 1998 über besondere Pensionsregelungen für Staats- und Gemeindebedienstete sowie für die Bediensteten der Nationalen Eisenbahngesellschaft.
🔸 Geboren zwischen 1940 und 2010
🔸 Eine vorgezogene Altersrente ist zwischen dem 57. und dem 64. Lebensjahr möglich | Beispiele: 57, 60, 63
🔸 Zeiten gemäß Artikel 171 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) bzw. Artikel 3 des Gesetzes vom 3. August 1998. Als Pflichtversicherungszeiten gelten alle Zeiten einer beruflichen Tätigkeit oder gleichgestellte Zeiten, für die Beiträge entrichtet wurden (einschließlich Babyjahre). | Typische Beispiele: 240, 360, 480
🔸 Zeiten gemäß Artikel 172 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) bzw. Artikel 4 des Gesetzes vom 3. August 1998. Diese Zeiten unterscheiden sich von den Pflichtversicherungszeiten dadurch, dass sie nicht auf eigenen Beitragszahlungen beruhen. Sie umfassen insbesondere Studienzeiten, Zeiten der beruflichen Ausbildung sowie Erziehungszeiten. | Beispiele: 0, 36, 72, 108
🔸 Zeiten gemäß den Artikeln 173 und 173bis des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) bzw. den Artikeln 5 und 5bis des Gesetzes vom 3. August 1998. Diese Zeiten umfassen die Weiterversicherung sowie die freiwillige Versicherung. | Beispiele: 0, 24, 48, 120
🔸 Zeiten gemäß Artikel 174 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (CSS) bzw. Artikel 6 des Gesetzes vom 3. August 1998. | Beispiele: 0, 24, 48, 120

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