Vorgezogene Alterspension bei 492 Monaten Anrechnungszeiten
Vorgezogene Alterspension bei 492 Monaten Anrechnungszeiten
ich habe im September 1985 angefangen zu arbeiten und werde im Dezember 2028 60 Jahre alt. Dann habe ich insgesamt 492 Anrechnungsmonate aus Pflicht-, Fakultative und Weiterbildungszeiten zusammen. Muss ich trotzdem vier Monate länger arbeiten? Ich hätte dann insgesamt 496 Monate, die zählen. Das wären dann 12 Monate mehr als 480 + 4 Monate (484 Monate nach der Reform).