Vielen Dank für Ihre Frage.
Sie können ab 60 Jahren in eine vorzeitige Pension gehen, wenn Sie eine Versicherungszeit von mindestens 480 Monaten nachweisen können. Zur Versicherungszeit gehören zu diesem Zeitpunkt Ihre Pflichtversicherungszeiten, Weiterversicherungszeiten, fakultativen Versicherungszeiten, der Nachkauf von Versicherungszeiten sowie Ergänzungszeiten.
Ab 2028 müssen Sie jedoch länger Beiträge leisten; diese zusätzlichen Monate können nicht durch Ergänzungszeiten ersetzt werden. Wenn Sie bereits 480 Monate mit Beitragszahlungen für Ihre Pension nachweisen können, müssen Sie nicht länger arbeiten. Wenn Sie die 480 Monate nur mithilfe von Ergänzungszeiten (z. B. Studienzeiten) erreichen, müssen Sie entsprechend länger arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort auf der aktuellen Gesetzgebung basiert und nur eine Schätzung Ihrer Situation darstellt, basierend auf den von Ihnen angegebenen Informationen. Nur die zuständige Pensionskasse kann Ihnen präzise Informationen zu Ihrer Situation geben.