The Government of the Grand Duchy of Luxembourg

Vorzeitige Alterspension mit 57 Jahren

Vorzeitige Alterspension mit 57 Jahren

Zählen die im Euro-Ausland geleisteten Pflichtversicherungsjahre auch, um die 40 Pflichtversicherungsjahre um die vorzeitige Alterspension mit 57 jahren zu erhalten ?

Answer

Guten Tag, 

Danke für die Anfrage.

Ja, Pflichtversicherungszeiten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zurückgelegt wurden, werden in Luxemburg berücksichtigt.

Gemäß den geltenden EU-Koordinierungsvorschriften werden die in Luxemburg zurückgelegten Versicherungszeiten mit den Versicherungszeiten anderer EU-Mitgliedstaaten zusammengerechnet, sofern die betreffende Person Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines Drittstaates ist und sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhält.

 Die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten dient der Prüfung der nach luxemburgischem Recht vorgesehenen rentenrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen, unter anderem hinsichtlich des Erreichens der erforderlichen 40 Pflichtversicherungsjahre für den Zugang zur vorzeitigen Alterspension ab Vollendung des 57. Lebensjahres.

 Mit besten Grüssen

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