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The Government of the Grand Duchy of Luxembourg

Zahlung in die Rentenkasse bei vorgezogener Rente

Zahlung in die Rentenkasse bei vorgezogener Rente

Ich beziehe bereits die vorgezogene Rente mit 57 Jahren.
16 Stunden in der Woche arbeite ich noch und zahle somit noch in die Rentenkasse ein.
Wann werden die zusätzlichen Beiträge in die Rentenkasse auf die Rente angerechnet?

Answer

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Fragestellung lässt keine eindeutige Schlussfolgerung zu da Sie nicht angeben von welcher vorgezogenen Rente mit 57 Jahren die Rede ist. Ausgehend davon, dass es sich in Ihrem Fall um eine „pension anticipée“ im Kontext der Sozialversicherung handelt sind Sie schon in Rente und die Rentenreform hat keinen Einfluss.

Die von Ihnen gezahlten Sozialversicherungsbeiträge für die von Ihnen angegebenen Arbeitsstunden während des Bezugs der „pension anticipée“ werden Ihnen ab dem Alter von 65 Jahren bei der Rentenberechnung angerechnet.

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