Vorgezogene Alterspension bei 492 Monaten Anrechnungszeiten
ich habe im September 1985 angefangen zu arbeiten und werde im Dezember 2028 60 Jahre alt. Dann habe ich insgesamt 492 Anrechnungsmonate aus Pflicht-, Fakultative und Weiterbildungszeiten zusammen. Muss ich trotzdem vier Monate länger arbeiten? Ich hätte dann insgesamt 496 Monate, die zählen. Das wären dann 12 Monate mehr als 480 + 4 Monate (484 Monate nach der Reform).